Vorsorge

Niemand weiss, wie die gesundheitliche Zukunft aussieht. Ich wollte vorbereitet sein, falls ich eines Tages nicht mehr in der Lage bin eigene Entscheidungen zu treffen. Deshalb habe ich mich informiert, was eigentlich sinnvoll sein könnte.

Nach einer eigenen Internetrecherche habe ich mir ein grobes Bild von dem gemacht, was man so tun sollte. Es galt Fragen zu klären, wie z.B.:

  • Was soll eine Patientenverfügung beinhalten
  • Was schreibe ich in ein Testament
  • Welche Vollmachten für wen sind ratsam
  • Wo bewahrt man die Unterlagen auf, dass sie bei Bedarf auch genutzt werden

Nach einiger Zeit war klar, dass eine Recherche mich auf viele Fragen aufmerksam nacht – die Antworten ich aber selber definieren muss. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit all diesen Fragen hat mich hinreichend beschäftigt. Die formale und rechtliche Sicherheit konnte ich nicht beurteilen. Deshalb habe ich mich entschlossen, einen Notar aufzusuchen.

Das Ergebnis war sehr aufschlussreich. Der Notar hat mich auf Dinge aufmerksam gemacht, die ich nicht gesehen habe. Fast noch wichtiger war die Beratung, in welcher Detailtiefe meine Wünsche geregelt werden sollten. Es macht z.B. aus meiner Sicht keinen Sinn in einer Patientenverfügung jede Eventualität abhandeln zu wollen. Da eine solche Verfügung doch (hoffentlich) meist jahrelang ungenutzt bleibt, kann man zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht die medizinische Entwicklung einschätzen. Anstatt also auf Einzelsachverhalte einzugehen, ist es sinnvoller, eine allgemeine Regelung zu treffen.

Für den Notar war diese Beratung Routine. Ich fühlte mich kompetent beraten und habe  das Gefühl, das Richtige getan zu haben. Folgende Unterlagen hat der Notar dann für mich vorbereitet:

  1. die Patientenverfügung
  2. die General- und Vorsorgevollmacht
  3. das Testament

Mit all diesen Themenbereichen habe ich mich während des Krankenhausaufenthaltes von Birgit und/oder danach beschäftigen müssen. Zu dem Zeitpunkt hätte ich mir das gerne erspart. Völlig verwirrend war für mich, dass das Krankenhaus vom Gericht einen Betreuer für Birgit beantragt hatte. Die Ärzte haben zwar zum Ausdruck gebracht, dass es sich meist um einen reinen Routinevorgang handelt, und ich aller Voraussicht nach der rechtliche Betreuer sein werde – aber Unsicherheit ist geblieben. Allein sich mit all diesen Fragen zu beschäftigen, ist in einer Situation, in der man um seinen Angehörigen bangt unnötiger Ballast.

Schließlich hielt ich also all die Dokumente in der Hand. Aber wo sollte ich sie aufbewahren, damit sie im Fall der Fälle auch bekannt sind? Eine Lösung ist das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Ist eine Vollmacht dort registriert, kann ein Gericht dem behandelndem Arzt mitteilen, dass es eine Vertrauensperson gibt, an die er sich wenden kann. Also wurden die Vollmachten und das Testament bei diesem Register angemeldet. Das Testament ist dann noch zusätzlich beim Amtsgericht hinterlegt worden.

Als es daran ging, wie hoch die Rechnung des Notars sein würde, hatte ich so meine Bedenken. Der Notar hat mir aber bereits im Vorfeld recht ausführlich erläutert, wie sich die Einzelpositionen zusammensetzen. Der wesentliche Faktor ist der zugrunde legende Wert der Dokumente. Also wie hoch ist z.B. der Wert der Immobilie. In meinem persönlichen Fall habe ich insgesamt rund 650 EUR für die Beratung, Erstellung und Hinterlegung der Dokumente bezahlt. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob das Wissen, alles getan zu haben, um im Fall der Fälle seine Angehörigen zu entlasten, eine solche Summe rechtfertigt.

Wenn ihr euch selbst ein wenig informieren wollt, dann fangt doch beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) an.

 

 

 

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